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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1214/53 E 29. Februar 1956 VwSlg 3998 A/1956 RS 1Stammrechtssatz
Ist ein Verfahren bezüglich der Versorgung und der Beschädigtenrente schon abgeführt und wird noch fristgerecht ein weiterer Anspruch wegen eines bisher noch nicht angemeldeten Leidens geltend gemacht, so liegt, falls das Leiden als Dienstbeschädigung anzusehen ist, ein eigener im § 52 KOVG nicht erfaßter Fall für die Neubemessung der Rente vor.Ist ein Verfahren bezüglich der Versorgung und der Beschädigtenrente schon abgeführt und wird noch fristgerecht ein weiterer Anspruch wegen eines bisher noch nicht angemeldeten Leidens geltend gemacht, so liegt, falls das Leiden als Dienstbeschädigung anzusehen ist, ein eigener im Paragraph 52, KOVG nicht erfaßter Fall für die Neubemessung der Rente vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003023.X01Im RIS seit
23.01.2004