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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §8 Abs1;Rechtssatz
Erörterungen im Zusammenhang mit der Frage des Vorrückungstermins gem § 8 Abs 1 GehG 1956 bei Gewährung einer besoldungsrechtlichen Begünstigung (Bewilligung der Bezüge einer höheren Gehaltsstufe) durch den Bundespräsidenten.Erörterungen im Zusammenhang mit der Frage des Vorrückungstermins gem Paragraph 8, Absatz eins, GehG 1956 bei Gewährung einer besoldungsrechtlichen Begünstigung (Bewilligung der Bezüge einer höheren Gehaltsstufe) durch den Bundespräsidenten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002669.X01Im RIS seit
15.01.2004