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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Die Ansicht, daß dann, wenn die Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges (noch) nicht geschätzt werden kann, eine solche Schätzung auch im Vorbeifahren nicht möglich wäre, ist unrichtig.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001544.X02Im RIS seit
25.08.2003