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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §42;Rechtssatz
Der Beschwerdefall betrifft die Rechtsstellung des Eigentümers eines LKW`s, der diesen LKW einer anderen Person (GesmbH) vermietet hat, in Bezug auf einen einer dritten Person als Lenker unter Berufung auf § 42 StVO erteilten Auftrag, den LKW abzustellen.Der Beschwerdefall betrifft die Rechtsstellung des Eigentümers eines LKW`s, der diesen LKW einer anderen Person (GesmbH) vermietet hat, in Bezug auf einen einer dritten Person als Lenker unter Berufung auf Paragraph 42, StVO erteilten Auftrag, den LKW abzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000379.X01Im RIS seit
22.12.2003