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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Rechtssatz
In der Behauptung, daß die Unterschrift des Beamten, der den Bescheid unterzeichnete, der eines Analphabeten sehr ähnlich sei, ist eine beleidigende Schreibweise im Sinne des § 34 Abs 3 AVG zu erblicken.In der Behauptung, daß die Unterschrift des Beamten, der den Bescheid unterzeichnete, der eines Analphabeten sehr ähnlich sei, ist eine beleidigende Schreibweise im Sinne des Paragraph 34, Absatz 3, AVG zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001188.X01Im RIS seit
24.03.2004Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015