RS Vwgh 1980/9/17 1188/80

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Veröffentlicht am 17.09.1980
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;
  1. AVG § 34 heute
  2. AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001
  3. AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 34 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

In der Behauptung, daß die Unterschrift des Beamten, der den Bescheid unterzeichnete, der eines Analphabeten sehr ähnlich sei, ist eine beleidigende Schreibweise im Sinne des § 34 Abs 3 AVG zu erblicken.In der Behauptung, daß die Unterschrift des Beamten, der den Bescheid unterzeichnete, der eines Analphabeten sehr ähnlich sei, ist eine beleidigende Schreibweise im Sinne des Paragraph 34, Absatz 3, AVG zu erblicken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001188.X01

Im RIS seit

24.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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