Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Werden bei einem Einnahmen-Überschußrechner formelle Mängel in der zeitfolgemäßigen Aufzeichnung des Wareneinkaufes sowie die irrtümliche Geltendmachung von Betriebsausgaben festgestellt, die entweder schon im Vorjahr abgesetzt wurden oder fremde Betriebe betreffen, und kommt noch hinzu, daß die Geldbewegungen mehrerer Betriebe über ein und dasselbe Bankkonto geführt werden und daher den einzelnen Betrieben nicht zurechenbar sind, so ist die Abgabenbehörde jedenfalls zur Schätzung berechtigt, wenn der erklärte Wareneinsatz unglaubwürdig ist, und der Abgabepflichtige diesbezüglich keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag. In einem solchen Fall ist für die Schätzungsberechtigung nicht erforderlich, daß Kalkulationsdifferenzen oder tatsächliche
Wareneinsatzverkürzungen und Umsatzverkürzungen festgestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978002173.X01Im RIS seit
24.09.1980