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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 7Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit einem unterschiedlichen Angebot an den Standplätzen hat die Behörde zu prüfen, ob im Bereich von Standplätzen, an denen, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, eine regelmäßige Nachfrage nicht zu erwarten ist, die Versorgung mit Leistungen des Taxigewerbes im Wege des "Taxifunks" in ausreichendem Maße sichergestellt ist, und ob im unmittelbaren Bereich solcher Standplätze Einrichtungen zur telefonischen Anforderung von Fahrzeugen sowie entsprechende Hinweise darauf bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001358.X07Im RIS seit
08.10.2003