RS Vwgh 1980/9/30 3108/79

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Veröffentlicht am 30.09.1980
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1936/60 E VS 28. Mai 1962 VwSlg 5814 A/1962 RS 1

Stammrechtssatz

Der Aushändigung des Bescheides einer Verwaltungsbehörde an den Masseverwalter gemäß § 77 Abs 2 der Konkursordnung kommt nicht auch in jenen Fällen die Wirkung einer Zustellung an den Gemeinschuldner zu, in denen es sich um Angelegenheiten handelt, die die Masse nicht berühren.Der Aushändigung des Bescheides einer Verwaltungsbehörde an den Masseverwalter gemäß Paragraph 77, Absatz 2, der Konkursordnung kommt nicht auch in jenen Fällen die Wirkung einer Zustellung an den Gemeinschuldner zu, in denen es sich um Angelegenheiten handelt, die die Masse nicht berühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003108.X01

Im RIS seit

27.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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