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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs3 Z2;Rechtssatz
Ein Abfertigungsanspruch ist nicht nur insoweit ein ausgeschlossener Anspruch im Sinne des § 1 Abs 3 Z 2 IESG, als durch Einzeldienstvertrag die Abfertigung selbst - vom Gesetz abweichend - zugesichert wurde, sondern auch in dem Umfang, als durch einzeldienstvertragliche Vordienstzeitenanrechnung nur die Tatbestandsvoraussetzungen für den Grund oder die Höhe des gesetzlichen Abfertigungsanspruches begründet wurden.Ein Abfertigungsanspruch ist nicht nur insoweit ein ausgeschlossener Anspruch im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2, IESG, als durch Einzeldienstvertrag die Abfertigung selbst - vom Gesetz abweichend - zugesichert wurde, sondern auch in dem Umfang, als durch einzeldienstvertragliche Vordienstzeitenanrechnung nur die Tatbestandsvoraussetzungen für den Grund oder die Höhe des gesetzlichen Abfertigungsanspruches begründet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003082.X01Im RIS seit
28.10.2003