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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2;Rechtssatz
Ein noch nicht bestehender Anspruch, für dessen Verwirklichung das Handeln eines Dritten erforderlich ist, kann nicht zu Begründung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung herangezogen werden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001644.X01Im RIS seit
01.04.2004