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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Rechtssatz
Ein Bfr bekämpft zwei Verwaltungsakte, die wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden worden sind. Ein Erkenntnis mit
a) Abweisung der Beschwerde als unbegründet, Kostenzuspruch an belangte Behörde oder
b) Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Kostenzuspruch an Bfr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000403.X05Im RIS seit
14.01.2004