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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs2 letzter Satz;Rechtssatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei rechtzeitiger Nachholung des versäumten Bescheides; Kostenzuspruch gemäß § 55 Abs 1 letzter Satz bei Nichtvorliegen der Tatbestände der Abs 2 und Abs 3 VwGG 1965.Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei rechtzeitiger Nachholung des versäumten Bescheides; Kostenzuspruch gemäß Paragraph 55, Absatz eins, letzter Satz bei Nichtvorliegen der Tatbestände der Absatz 2 und Absatz 3, VwGG 1965.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen KlaglosstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001098.X01Im RIS seit
27.02.2004