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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §10 Abs2;Rechtssatz
Es ist grundsätzlich anzunehmen, daß Veräußerungsbeschränkungen, die in einem Gesellschaftsvertrag bezüglich der Geschäftsanteile vorgesehen sind, letztlich im Interesse der Gesellschafter liegen -
etwa um störende Einflußnahmen auf die Geschäftsführung zu vermeiden - und daher schon aus diesem Grund keine objektive Wertminderung der Geschäftsanteile bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978002915.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012