RS Vwgh 1980/10/6 2915/78

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Veröffentlicht am 06.10.1980
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Es ist grundsätzlich anzunehmen, daß Veräußerungsbeschränkungen, die in einem Gesellschaftsvertrag bezüglich der Geschäftsanteile vorgesehen sind, letztlich im Interesse der Gesellschafter liegen -

etwa um störende Einflußnahmen auf die Geschäftsführung zu vermeiden - und daher schon aus diesem Grund keine objektive Wertminderung der Geschäftsanteile bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002915.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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