RS Vwgh 1980/10/7 1362/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1980
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/02 Forstrecht

Rechtssatz

Im Fällungsbewilligungsverfahren haben bei Bestand von Miteigentum stets alle Miteigentümer des betroffenen Waldes Parteistellung, denn nur so kann die Minderheit im Wege von Einwendungen, durch welche im Gesetz begründete Versagungsmomente geltend gemacht werden, die Erteilung einer unrechtmäßigen Bewilligung verhindern und ist damit in die Lage versetzt, insoweit eine gesetzlich nicht gedeckte Verfügung der Mehrheit über das gemeinsame Eigentum hinanzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001362.X01

Im RIS seit

28.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten