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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §19 Abs5;Rechtssatz
Soweit sich nicht unmittelbar aus dem AuslBG oder aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen ausdrücklich etwas anderes ergibt, kommt die Verlängerung einer Ausländerbeschäftigungsbewilligung rechtlich zulässigerweise nur in Betracht, wenn diese Verlängerung noch vor Ablauf der ursprünglich erteilten Bewilligung beantragt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980003029.X01Im RIS seit
09.01.2004