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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Wenn die Behörde bei den Auswahlgrundsätzen hiebei der zeitbezogenen Voraussetzung des Nachweises einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Verhältnis zu anderen, etwa sozialen Auswahlkriterien den Vorzug gab, so ist darin, daß sie den Zeitraum, für den dieser Nachweis zu erbringen ist, von fünf Jahren auf ACHT JAHRE erhöhte, eine Rechtswidrigkeit NOCH NCIHT zu erkennen, zumal die Annahme, daß gerade im großstädtischen Bereich das Erfordernis spezifischer Ortskenntnisse im Hinblick auf die zu beachtenden öffentlichen Interessen nicht dem Sinn des Gesetzes widerspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001686.X06Im RIS seit
20.10.2003