RS Vwgh 1980/10/10 1686/79

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Veröffentlicht am 10.10.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs an andere Bewerber die Konzession erteilt, dann hatte der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein (damaliger) Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war. (Hinweis auf E vom 9.7.1980, 1066/8, 0076/80)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001686.X04

Im RIS seit

20.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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