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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Wurde während der Anhängigkeit des Konzessionsansuchens des Bfrs an andere Bewerber die Konzession erteilt, dann hatte der Bfr ungeachtet der Verneinung des Bedarfes insoweit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, als ein Vergleich mit den anderen (ehemaligen) Bewerbern ergibt, daß sein (damaliger) Ausschluß dem Ergebnis nach, gemessen am Sinn des Gesetzes, zu Unrecht erfolgt war. (Hinweis auf E vom 9.7.1980, 1066/8, 0076/80)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001686.X04Im RIS seit
20.10.2003