RS Vwgh 1980/10/10 1686/79

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Veröffentlicht am 10.10.1980
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, durch wie viel weitere Taxifahrzeuge der ungedeckten Nachfrage nach solchen Rechnung getragen wird, kann mit mathematischer Sicherheit nicht gelöst werden. (Hinweis auf E vom 17.1.1968, 0240/67) - Der Schluß der Behörde, es könne bei der Schätzung des Fehlbestandes an Taxifahrzeugen vor allem von dem - zahlenmäßigen - Verhältnis ausgegangen werden, in dem unter ähnlichen Bedingungen stattgefundene Konzessionserteilungen bisher zu einer Verringerung der erheblichen Wartezeiten führten, ist nicht verfehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001686.X02

Im RIS seit

20.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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