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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Rechtssatz
Ein Mängelbehebungsauftrag wird dem § 275 BAO nur gerecht, wenn er auf Nachholung im § 250 Abs 1 BAO umschriebener, der Berufung aber fehlender Erfordernisse lautet. Die Rechtsfolge, die das Gesetz im § 275 BAO an einen nicht ordnungsmäßig erfüllten Mängelbehebungsauftrag knüpft, kann nur einem dieser Gesetzesstelle entsprechenden Mängelbehebungsauftrag zukommen (Hinweis: Reeger-Stoll, BAO fünfte Auflage, Seite 425).Ein Mängelbehebungsauftrag wird dem Paragraph 275, BAO nur gerecht, wenn er auf Nachholung im Paragraph 250, Absatz eins, BAO umschriebener, der Berufung aber fehlender Erfordernisse lautet. Die Rechtsfolge, die das Gesetz im Paragraph 275, BAO an einen nicht ordnungsmäßig erfüllten Mängelbehebungsauftrag knüpft, kann nur einem dieser Gesetzesstelle entsprechenden Mängelbehebungsauftrag zukommen (Hinweis: Reeger-Stoll, BAO fünfte Auflage, Seite 425).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001001.X01Im RIS seit
14.10.1980