RS Vwgh 1980/10/21 3068/80

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Veröffentlicht am 21.10.1980
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem § 29 Abs 3 WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem Paragraph 29, Absatz 3, WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980003068.X01

Im RIS seit

19.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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