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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §29 Abs3;Rechtssatz
Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem § 29 Abs 3 WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem Paragraph 29, Absatz 3, WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980003068.X01Im RIS seit
19.03.2004Zuletzt aktualisiert am
01.09.2014