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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Auch schlüssige oder bloß mündlich vereinbarte Gesellschaftsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen können den Erfordernissen entsprechen, die nach der Judikatur des VwGH für die steuerliche Anerkennung solcher Verhältnisse vorliegen müssen (Hinweis auf E 22.3.1972, 1459/71, VwSlg 4363 F/1972, erg zu § 32a EStG 1967).Auch schlüssige oder bloß mündlich vereinbarte Gesellschaftsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen können den Erfordernissen entsprechen, die nach der Judikatur des VwGH für die steuerliche Anerkennung solcher Verhältnisse vorliegen müssen (Hinweis auf E 22.3.1972, 1459/71, VwSlg 4363 F/1972, erg zu Paragraph 32 a, EStG 1967).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002385.X02Im RIS seit
21.10.1980Zuletzt aktualisiert am
30.11.2018