RS Vwgh 1980/10/21 2385/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1980
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Auch schlüssige oder bloß mündlich vereinbarte Gesellschaftsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen können den Erfordernissen entsprechen, die nach der Judikatur des VwGH für die steuerliche Anerkennung solcher Verhältnisse vorliegen müssen (Hinweis auf E 22.3.1972, 1459/71, VwSlg 4363 F/1972, erg zu § 32a EStG 1967).Auch schlüssige oder bloß mündlich vereinbarte Gesellschaftsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen können den Erfordernissen entsprechen, die nach der Judikatur des VwGH für die steuerliche Anerkennung solcher Verhältnisse vorliegen müssen (Hinweis auf E 22.3.1972, 1459/71, VwSlg 4363 F/1972, erg zu Paragraph 32 a, EStG 1967).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002385.X02

Im RIS seit

21.10.1980

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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