RS Vwgh 2007/4/24 2004/05/0268

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Veröffentlicht am 24.04.2007
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Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §2 Abs1;
GSpG 1989 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die in § 4 Abs. 1 Glücksspielgesetz normierte Ausnahme vom Glücksspielmonopol ist auf gewerblich organisierte Glücksspiele in Form von Ausspielungen nicht anwendbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004050268.X03

Im RIS seit

30.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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