RS Vwgh 1980/10/22 0695/80

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Veröffentlicht am 22.10.1980
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nach § 303 Abs 4 BAO steht im Ermessen der Behörde. Die Rechtsprechung billigt der Partei, die eine solche Wiederaufnahme anregt, kein subjektives Recht zu (vgl Reeger-Stoll, BAO 5, 475).Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nach Paragraph 303, Absatz 4, BAO steht im Ermessen der Behörde. Die Rechtsprechung billigt der Partei, die eine solche Wiederaufnahme anregt, kein subjektives Recht zu vergleiche Reeger-Stoll, BAO 5, 475).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980000695.X02

Im RIS seit

22.10.1980
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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