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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nach § 303 Abs 4 BAO steht im Ermessen der Behörde. Die Rechtsprechung billigt der Partei, die eine solche Wiederaufnahme anregt, kein subjektives Recht zu (vgl Reeger-Stoll, BAO 5, 475).Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nach Paragraph 303, Absatz 4, BAO steht im Ermessen der Behörde. Die Rechtsprechung billigt der Partei, die eine solche Wiederaufnahme anregt, kein subjektives Recht zu vergleiche Reeger-Stoll, BAO 5, 475).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000695.X02Im RIS seit
22.10.1980