RS Vwgh 1980/10/24 1230/78

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Veröffentlicht am 24.10.1980
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §506 Abs1;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Beachte

Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung): 1246/77 E 12. Dezember 1978 VwSlg 9721 A/1978; RS 3 (RIS: abwh)

Rechtssatz

Eine allgemeine Regel, wonach denjenigen, der in einem Antragsverfahren einen Anspruch auf Erlassung eines begünstigenden Bescheides geltend macht, die Beweislast träfe, ist dem AVG fremd. Auch im Antragsverfahren obliegt es der Behörde, innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001230.X01

Im RIS seit

06.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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