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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §506 Abs1;Beachte
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung): 1246/77 E 12. Dezember 1978 VwSlg 9721 A/1978; RS 3 (RIS: abwh)Rechtssatz
Eine allgemeine Regel, wonach denjenigen, der in einem Antragsverfahren einen Anspruch auf Erlassung eines begünstigenden Bescheides geltend macht, die Beweislast träfe, ist dem AVG fremd. Auch im Antragsverfahren obliegt es der Behörde, innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Begründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001230.X01Im RIS seit
06.10.2003Zuletzt aktualisiert am
03.12.2018