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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Gestützt auf Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann der Bfr allein die Verletzung seiner Rechte geltend machen.Gestützt auf Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann der Bfr allein die Verletzung seiner Rechte geltend machen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000751.X01Im RIS seit
19.11.2003