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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §17 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0105/80 E 8. Juli 1980 RS 1Stammrechtssatz
§ 17 Abs 3 IESG ändert nichts daran, dass die Frist des § 6 Abs 1 im Falle der Abweisung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens erst mit der Kenntnisnahme des Antragstellers hievon zu laufen beginnt.Paragraph 17, Absatz 3, IESG ändert nichts daran, dass die Frist des Paragraph 6, Absatz eins, im Falle der Abweisung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens erst mit der Kenntnisnahme des Antragstellers hievon zu laufen beginnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000106.X01Im RIS seit
21.11.2003