RS Vwgh 1980/10/29 2605/80

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Veröffentlicht am 29.10.1980
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Die österr. Staatsbürgerschaft ist in dem Sinne Anspruchsvoraussetzung für die Versorgungsberechtigung (Anerkennung), dass der positive Ausspruch über die Versorgungsberechtigung nur gegenüber einem österr. über die Versorgungsberechtigung nur gegenüber einem österr. Staatsbürger erfolgen darf (Hinweis E 3.11.1955 2794/53, VwSlg 3879 A/1955, erg. zu § 36 Abs 2 KOVG).Die österr. Staatsbürgerschaft ist in dem Sinne Anspruchsvoraussetzung für die Versorgungsberechtigung (Anerkennung), dass der positive Ausspruch über die Versorgungsberechtigung nur gegenüber einem österr. über die Versorgungsberechtigung nur gegenüber einem österr. Staatsbürger erfolgen darf (Hinweis E 3.11.1955 2794/53, VwSlg 3879 A/1955, erg. zu Paragraph 36, Absatz 2, KOVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980002605.X02

Im RIS seit

16.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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