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67 VersorgungsrechtRechtssatz
Versorgungsberechtigt im Sinne des § 3 Abs 1 ist nicht nur, wer Anspruch auf Versorgungsleistungen im Sinne des § 78 in Verbindung mit § 6 hat, sondern auch, wer Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung (§ 78 in Verbindung mit § 4 Abs 1) hat.Versorgungsberechtigt im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, ist nicht nur, wer Anspruch auf Versorgungsleistungen im Sinne des Paragraph 78, in Verbindung mit Paragraph 6, hat, sondern auch, wer Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung (Paragraph 78, in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins,) hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980002605.X01Im RIS seit
16.12.2003