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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §17;Rechtssatz
Eine von einem Legatar angestellte Deckungsrechnung zum Nachweis der Nämlichkeit des durch Legat erworbenen Vermögens (Bargeld, Leibrente etc) mit Vermögen, das zuvor schon anläßlich des Vorerwerbes des Erblassers der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterlegen hat, ist solange nicht ausreichend, als damit nicht erwiesen wird, daß die als Legat zugefallenen Wirtschaftsgüter das Surrogat für jene Vermögensteile darstellen, die aus dem schon besteuerten Vorerwerb stammen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003259.X01Im RIS seit
30.10.1980Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016