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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Verkehrszuverlässigkeit bei jemandem, der im Bewußtsein seiner Alkoholbeeinträchtigung die Lenkung seines Kfz einem anderen überläßt und erst am Fahrziel die Lenkung des Kfz für wenige Meter ohne Gefährdung von Personen übernimmt, um in eine Parklücke zu gelangen, in die einzufahren sich der andere nicht getraut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000806.X01Im RIS seit
27.02.2004