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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Rechtssatz
Die Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung und die Übernahme einer Haftungsverpflichtung sprechen für das Eingehen eines Unternehmerrisikos. Tritt eine solche Gemeinschaft aber nach außen nicht als Mitunternehmerschaft in Erscheinung, kann sie steuerlich nicht als solche behandelt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1977002645.X01Im RIS seit
11.11.1980