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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §120;Rechtssatz
Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters in ein Unternehmen ist kein Umstand, der unter die Anzeigepflicht des § 120 BAO fällt.Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters in ein Unternehmen ist kein Umstand, der unter die Anzeigepflicht des Paragraph 120, BAO fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001175.X01Im RIS seit
11.11.1980