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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §21 Abs5;Rechtssatz
Der Anführung des Anlagezweckes im Wasserbuch allein kann die Bindung des Wasserbenutzungsrechtes an einen bestimmten Zweck im Sinne des § 21 Abs 5 nicht entnommen werden.Der Anführung des Anlagezweckes im Wasserbuch allein kann die Bindung des Wasserbenutzungsrechtes an einen bestimmten Zweck im Sinne des Paragraph 21, Absatz 5, nicht entnommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000978.X03Im RIS seit
27.02.2004Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013