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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §65 Abs4;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1981/11, S 467;Rechtssatz
Durch das Recht, das Zahlungsverbot anzufechten, wird der Drittschuldner nicht zur Partei des Vollstreckungsverfahrens. Er kann sich nur gegen jenen Ausspruch wehren, der in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Vollstreckungsschuldners gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980003279.X01Im RIS seit
12.11.1980Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019