RS Vwgh 1980/11/13 2193/79

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Veröffentlicht am 13.11.1980
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §50 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0819/78 E 25. April 1978 VwSlg 5249 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wendung "auf Gefahr des Einschreiters" bedeutet, daß derjenige, der sich mit seinem Anbringen an eine unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen rechtlichen Nachteile unter allen Umständen zu tragen hat, wenn auch der unzuständigen Behörde die Pflicht zur Weiterleitung des Anbringens bzw Weiterverweisung an die zuständige Stelle auferlegt sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002193.X03

Im RIS seit

13.11.1980
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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