RS Vwgh 1980/11/14 2499/79

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Veröffentlicht am 14.11.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0240/67 E 17. Jänner 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Bedarf nach Leistungen des Taxigewerbes (hier: in Wien) ist nach der Lage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides über das Konzessionsansuchen zu beurteilen (Hinweis E 14.9.1965, 2088/64). Entscheidungspflicht steht dem Zuwarten in der Erledigung des Parteibegehrens (Konzessionsansuchen) entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002499.X01

Im RIS seit

07.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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