Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0240/67 E 17. Jänner 1968 RS 2Stammrechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass der Umfang des Bedarfes nach einem Taxigewerbe (hier in Wien) als unbestimmte Größe nicht mit mathematischer Sicherheit erfasst werden kann, sondern lediglich eine Schätzung möglich ist (Hinweis E 15.6.1965, 822/63).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002348.X03Im RIS seit
22.12.2003