RS Vwgh 1980/11/21 2348/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1980
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0240/67 E 17. Jänner 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass der Umfang des Bedarfes nach einem Taxigewerbe (hier in Wien) als unbestimmte Größe nicht mit mathematischer Sicherheit erfasst werden kann, sondern lediglich eine Schätzung möglich ist (Hinweis E 15.6.1965, 822/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002348.X03

Im RIS seit

22.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten