RS Vwgh 1980/11/21 2348/79

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Veröffentlicht am 21.11.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1156/78 E 21. November 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Es liegt kein Widerspruch zum Gesetzessinn vor, wenn die Behörde bei der Auswahl zwischen den Bewerbern um die Taxikonzession dem Pächter einer Taxikonzession, der eine Praxis als TaxiLENKER nicht nachzuweisen vermag, gegenüber dem Pächter, der einen solchen Nachweis erbringt, und gegenüber dem nichtselbständig tätigen Taxilenker die schlechtere Stellung gibt. (Hinweis auf E vom 14.9.1977, 0030/77)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002348.X01

Im RIS seit

22.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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