RS Vwgh 1980/11/21 2156/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1304/78 E 28. Juni 1979 RS 4

Stammrechtssatz

Mit dem Ausschluß von Bewerbern um eine Taxikonzession, deren Ansuchen erst NACH EINEM von der Behörde angenommenen "STICHTAG" anhängig geworden sind; von der Konzessionsverleihung wird nur insoweit dem Sinn des Gesetzes entsprochen, als dies geboten ist, um dadurch dem Entscheidungsanspruch jener Bewerber zu genügen, über deren Ansuchen das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002156.X02

Im RIS seit

05.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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