RS Vwgh 1980/11/21 1156/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Handhabung des Ermessens ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Reihung der Bewerber nach bestimmten Gesichtspunkten vorzunehmen, soweit diese Regelung nicht dem Sinn des Gesetzes widerspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001156.X03

Im RIS seit

10.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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