Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass ein Bescheid, der eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens betrifft, dem Landeshauptmann zuzurechnen ist, wenn er vom "Amt der .... Landesregierung" ausgefertigt und "Für den Landeshauptmann" gefertigt wurde.
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000985.X01Im RIS seit
15.10.2001