Index
L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Anträge auf Zulagen für einen Zeitraum, in dem der Antagsteller nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sondern in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stand, sind wegen Unzulässigkeit des Verwaltungsweges zurückzuweisen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001452.X01Im RIS seit
30.03.2004