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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
AVG §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1452/80 E 24. November 1980 RS 1Stammrechtssatz
Anträge auf Zulagen für einen Zeitraum, in dem der Antagsteller nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sondern in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stand, sind wegen Unzulässigkeit des Verwaltungsweges zurückzuweisen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001441.X01Im RIS seit
30.03.2004