RS Vwgh 1980/12/2 0313/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1980
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Innerhalb der vom Gesetz in § 28 WRG 1959 gezogenen Grenzen sind alle projektierten Änderungen, also jedenfalls auch solche, die die Bauweise betreffen, zulässig.Innerhalb der vom Gesetz in Paragraph 28, WRG 1959 gezogenen Grenzen sind alle projektierten Änderungen, also jedenfalls auch solche, die die Bauweise betreffen, zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980000313.X02

Im RIS seit

28.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten