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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §225 Abs3;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 225 Abs 3 ASVG ist auf Grund der in ihr verwendeten Worte "als wirksam entrichtet" iSd Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB dahingehend auszulegen, daß die entsprechenden Beiträge bereits vor ihrer möglichen Anerkennung entrichtet sein müssen.Die Bestimmung des Paragraph 225, Absatz 3, ASVG ist auf Grund der in ihr verwendeten Worte "als wirksam entrichtet" iSd Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB dahingehend auszulegen, daß die entsprechenden Beiträge bereits vor ihrer möglichen Anerkennung entrichtet sein müssen.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003266.X01Im RIS seit
11.07.2001