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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §506 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1230/78 E 24. Oktober 1980 RS 1Stammrechtssatz
Eine allgemeine Regel, wonach denjenigen, der in einem Antragsverfahren einen Anspruch auf Erlassung eines begünstigenden Bescheides geltend macht, die Beweislast träfe, ist dem AVG fremd. Auch im Antragsverfahren obliegt es der Behörde, innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Begründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978000989.X03Im RIS seit
07.10.2003Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015