Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §833;Rechtssatz
Ausführungen, daß es sich bei der Anbringung einer Leuchtreklame an einem Haus um eine Veränderung des äußeren Ansehens des Hauses handelt, sodaß die Errichtung einer Leuchtreklame nicht schlechthin in die freie Verwaltungsbefugnis des Wohnungseigentümers nach § 13 Abs 2 WEG 1975 fällt.Ausführungen, daß es sich bei der Anbringung einer Leuchtreklame an einem Haus um eine Veränderung des äußeren Ansehens des Hauses handelt, sodaß die Errichtung einer Leuchtreklame nicht schlechthin in die freie Verwaltungsbefugnis des Wohnungseigentümers nach Paragraph 13, Absatz 2, WEG 1975 fällt.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000802.X02Im RIS seit
10.03.2004Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012