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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Rechtssatz
Geht aus einem Rechtsmittel gegen einen Bescheid, der neben einer Sachentscheidung auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausspricht, nicht eindeutig hervor, ob damit auch die Wiederaufnahme bekämpft werden soll, haben die Behörden iSd §§ 250, 275, 279 BAO vorzugehen.Geht aus einem Rechtsmittel gegen einen Bescheid, der neben einer Sachentscheidung auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausspricht, nicht eindeutig hervor, ob damit auch die Wiederaufnahme bekämpft werden soll, haben die Behörden iSd Paragraphen 250, 275, 279, BAO vorzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002885.X01Im RIS seit
10.12.1980