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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Auf die Unzuständigkeiten der Behörde erster Instanz ist von der Berufungsbehörde von Amtswegen Rücksicht zu nehmen; unterlässt sie dies, belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
Instanzenzug Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000743.X02Im RIS seit
08.04.2004Zuletzt aktualisiert am
21.04.2015