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AVGNorm
AVG §31Rechtssatz
Die Weiterleitung eines Bescheides, welcher dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bf auf Grund einer diesbezüglichen Zustellverfügung der Behörde persönlich zugekommen ist, an seinen Vertreter führt nicht zur "Erlassung" des Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002942.X02Im RIS seit
28.07.2022Zuletzt aktualisiert am
28.07.2022